Betrieb und Erhal­tung der Autobahn

Ob Win­ter­dienst oder Erhal­tung der Infra­struk­tur – in den nächs­ten 30 Jah­ren ist die Havel­land­au­to­bahn Ser­vices GmbH & Co. KG ver­ant­wort­lich dafür, dass alle Anla­gen auf dem neu­es­ten Stand bleiben.

Betriebs- und Erhaltungsdienst

Die Havel­land­au­to­bahn Ser­vices GmbH & Co. KG ist für den Betriebs­dienst auf der Pro­jekt­stre­cke A10/A24 vom Auto­bahn­drei­eck Pan­kow bis zur Anschluss­stelle Neu­rup­pin mit einer Länge von ca. 65 Kilo­me­tern zuständig.

Dar­über hin­aus gewähr­leis­tet die Pro­jekt­ge­sell­schaft den Win­ter­dienst auf einem ca. zehn Kilo­me­ter lan­gen Stre­cken­ab­schnitt von der Anschluss­stelle Fal­ken­see bis zum Auto­bahn­drei­eck Havel­land. Hier­für wurde eine moderne Auto­bahn­meis­te­rei im Gewer­be­ge­biet Veh­le­fanz an der Anschluss­stelle Ober­krä­mer errichtet.

Im Rah­men des Betriebs­diens­tes wer­den alle Leis­tun­gen erbracht, die zur siche­ren und kom­for­ta­blen Nut­zung der Pro­jekt­stre­cke durch die Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer erfor­der­lich sind. Die Havel­land­au­to­bahn Ser­vices GmbH & Co. KG arbei­tet eng mit den angren­zen­den staat­li­chen Auto­bahn­meis­te­reien zusam­men und steht dar­über hin­aus in stän­di­gem Kon­takt mit den loka­len Hilfs- und Ret­tungs­diens­ten sowie Polizeidienststellen.

Die Pro­jekt­stre­cke wird stän­dig kon­trol­liert und ent­spre­chend den aktu­el­len Erfor­der­nis­sen sowie den ein­schlä­gi­gen Regel­wer­ken betrieb­lich gewar­tet und bau­lich instand­ge­hal­ten. Rou­ti­ne­mä­ßige Maß­nah­men wer­den durch lang­fris­tige Pla­nung und Koor­di­na­tion – nach Mög­lich­keit unter mög­lichst gerin­ger Beein­träch­ti­gung des Ver­kehrs – bei­spiels­weise in den Nacht­stun­den oder zu ande­ren ver­kehrs­ar­men Zei­ten durchgeführt.

Somit lie­gen der Betrieb und die Erhal­tung der Aus­bau­stre­cke in der Ver­ant­wor­tung des pri­va­ten Betrei­bers, des­sen Ver­gü­tung sich nach der Qua­li­tät der erbrach­ten Leis­tung und der Ver­füg­bar­keit der Auto­bahn für die Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer richtet. 

Wesent­li­che Auf­ga­ben des Betriebsdienstes:

  • Stre­cken­kon­trolle
  • Sofort­maß­nah­men am Straßenkörper
  • Grün­pflege
  • War­tung und Instand­hal­tung der Straßenausstattung
  • Rei­ni­gung
  • Betrieb der Park- und WC-Anlagen
  • Win­ter­dienst
  • Absi­che­rung von Unfallstellen

Wis­sens­wer­tes zur Erhaltung

  • Beginn Erhal­tungs­ver­pflich­tun­gen am 01.03.2018
  • Ein­hal­tung vor­de­fi­nier­ter Zustands­werte im Ver­trags­zeit­raum und Nach­weis die­ser durch regel­mä­ßige Funktionsinspektionen
  • Rück­gabe der Ver­trags­stre­cke zu vor­de­fi­nier­ten Rück­ga­be­wer­ten nach 30 Jahren
  • Ober­bau / Erd­bau / Ent­wäs­se­rung / Inge­nieur­bau / Straßenausstattung 

Erhal­tungs­leis­tun­gen

Prü­fun­gen / Inspektionen:

  • Bau­werks­prü­fun­gen
  • Mar­kie­rungs­prü­fun­gen
  • ZTV ZEB Prü­fung (Ober­bau)

Erhal­tungs­maß­nah­men:

  • Instand­set­zung Asphalt­schä­den (Riss­sa­nie­rung / Fräsen)
  • Instand­set­zung ent­stan­de­ner Auf­brü­che durch Hitze
  • Mar­kie­rungs­auf­fri­schun­gen
  • Bau­werks­in­stand­set­zung

Betriebs­maß­nah­men:

  • Durch­füh­rung des Winterdienstes
  • Rei­ni­gung der Strecke
  • Durch­füh­rung der Grasmahd